Wir übernehmen Monitoring, Wartung und Support Ihrer Systeme — mit klar definierten SLAs und Remote-Hilfe ohne Mehrkosten. Damit Ihre IT läuft, während Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Modulare Managed Services, die mit Ihren Anforderungen wachsen — vom Monitoring bis zur strategischen Beratung.
Proaktive Überwachung Ihrer Server, Netzwerke und Anwendungen — rund um die Uhr.
Planung, Migration und Betrieb hybrider Umgebungen — sicher und skalierbar.
Schutz vor Bedrohungen mit mehrschichtiger Sicherheit und klaren Prozessen.
Ein Ansprechpartner für alle Anliegen — schnell, freundlich, lösungsorientiert.
Produktive, sichere Arbeitsplätze — überall und auf jedem Gerät.
Strategische Begleitung von der Analyse bis zur Umsetzung Ihrer IT-Roadmap.
Jeder Mandant erhält ein Service-Level-Agreement mit verbindlichen Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. Add-ons buchen Sie flexibel dazu — und Remote-Support ist dabei grundsätzlich ohne Mehrkosten enthalten.
Neben dem laufenden Betrieb planen und realisieren wir IT-Projekte von A bis Z: von der Beschaffung über die Umsetzung bis zur Übergabe. Sie haben einen festen Ansprechpartner — wir koordinieren Technik, Termine und Lieferanten.
Hardware-Auswahl, Beschaffung, Einrichtung und Rollout neuer Arbeitsplätze — einsatzbereit ab dem ersten Tag.
Geplanter Umzug in die Cloud — getestet und sauber überführt, ohne Unterbrechung im Tagesgeschäft.
Aufbau mehrschichtiger Sicherheit, Firewalls und VPN — für geschützte Standorte und Daten.
Planung und Umsetzung zuverlässiger Infrastruktur — vor Ort, im Rechenzentrum oder hybrid.
Ein SLA macht IT-Kosten kalkulierbar und Abläufe verbindlich. Bei NextCare bündeln Sie Betrieb, Support und feste Zuständigkeiten in einem Vertrag — und holen sich bei Bedarf die Remote-Flatrate dazu.
Planbare Pauschale statt schwankender Einzelabrechnung. Ihr IT-Budget steht fest — ganz ohne böse Überraschungen am Monatsende.
Unbegrenzte Remote-Stunden zum Fixpreis. Anrufe, Troubleshooting und Fehlerbehebung per Fernzugriff — so viel Sie brauchen, ohne Mehrkosten pro Vorfall.
Jeder Mandant erhält ein klares SLA mit definierten Abläufen und Prioritäten. Sie wissen immer, woran Sie sind.
Worin sich Managed IT mit SLA vom Stundensatz-Modell unterscheidet — Punkt für Punkt.
Vom Gesundheitswesen bis zum produzierenden Mittelstand — wir kennen die Anforderungen unterschiedlicher Branchen und richten Betrieb, Sicherheit und SLAs darauf aus.
Unverbindliches Erstgespräch — wir analysieren Ihre aktuelle Situation und zeigen, wie ein verlässlicher Betrieb mit klaren SLAs aussehen kann.
Vielen Dank — Ihre Anfrage ist direkt bei uns eingegangen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags persönlich bei Ihnen.
Nextcare GmbH
Oldesloer Straße 63
22457 Hamburg
Devid Kryzanovski, Yousuf Petri, Yazan Futinah
E-Mail: info@nextcare-service.de
Telefon: +49 (40) 9999962-94
Handelsregister & HRB-Nummer: noch zu ergänzen
Umsatzsteuer-ID (§ 27a UStG): noch zu ergänzen
Die Geschäftsführung, Anschrift wie oben.
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Hinweis: Dies ist eine Kurzfassung. Die vollständige Datenschutzerklärung wird ergänzt.
Stand: Juni 2026 | Gültig ab Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Nextcare GmbH (nachfolgend „Nextcare“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen, die gegenüber dem Kunden erbracht werden.
(2) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Nextcare stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn Nextcare in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(1) Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot, Dienstleistungsvertrag oder Leistungsschein spezifizierten IT-Services, Beratungsleistungen, Hardwarelieferungen, Softwareinstallationen oder Managed Services.
(2) Nextcare schuldet die vereinbarte Leistung nach dem aktuellen Stand der Technik. Ein Erfolg im Sinne einer Werkleistung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde; andernfalls handelt es sich um eine Dienstleistung nach § 611 BGB.
(3) Leistungsänderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform (Change Request). Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
(4) Nextcare behält sich vor, einzelne Leistungsbestandteile durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt bei Nextcare. Einzelheiten zum Einsatz von Subunternehmern regelt § 16 dieser AGB.
(1) Angebote von Nextcare sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung von Nextcare in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung in Textform im Angebot oder Vertrag. Beschreibungen auf Webseiten oder in Marketingmaterialien sind nicht Vertragsbestandteil.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Nextcare bei der Erfüllung der Leistungen aktiv zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere:
(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Nextcare ist berechtigt, dadurch entstehende Mehraufwände nach Aufwand zu berechnen.
(3) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit seiner eigenen Systeme, Daten und Prozesse, soweit diese nicht ausdrücklich Gegenstand der beauftragten Leistung sind.
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Ausland anfallende Steuern und Abgaben trägt der Kunde.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist in Textform vereinbart wurde. Mit Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
(3) Bei Zahlungsverzug ist Nextcare berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Bei Zahlungsverzug verfährt Nextcare nach folgendem gestuften Mahnverfahren:
(5) Die Abtretung der Forderung an ein Factoring-Unternehmen gemäß Abs. 4 Stufe 4 erfolgt nur nach Durchlaufen der Stufen 1 bis 3. Der Kunde wird über die Abtretung unverzüglich in Textform informiert und ist ab Zugang der Abtretungsanzeige verpflichtet, ausschließlich an den neuen Forderungsinhaber zu leisten. Dem Kunden entstehen durch die Abtretung keine zusätzlichen Kosten.
(6) Bei anhaltenden Zahlungsrückständen ist Nextcare berechtigt, laufende Leistungen (insbesondere Managed Services) nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von 5 Werktagen zu unterbrechen, bis der Rückstand vollständig ausgeglichen ist.
(7) Nextcare behält sich vor, bei langfristigen Verträgen (Laufzeit > 12 Monate) die vereinbarten Preise einmal jährlich unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
(8) Reisezeiten, Fahrtkosten und sonstige Auslagen werden nach Aufwand abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(9) Nextcare ist berechtigt, für Aufträge ab einem Nettowert von 1.000,00 EUR sowie bei allen Hardwarebeschaffungen eine Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung beträgt: bei Aufträgen zwischen 1.000 EUR und 5.000 EUR netto bis zu 50 % des Auftragswertes, bei Aufträgen ab 5.000 EUR netto bis zu 50 % bei Auftragserteilung und den Restbetrag bei Abnahme, bei Hardwarebeschaffungen bis zu 100 % des Einkaufspreises der Hardware als Vorkasse. Nextcare ist nicht verpflichtet, mit der Leistungserbringung oder Beschaffung zu beginnen, bevor die vereinbarte Anzahlung vollständig eingegangen ist.
(10) Leistungsverweigerungsrecht: Hat der Kunde eine oder mehrere fällige Rechnungen nicht beglichen, ist Nextcare berechtigt: ab einer offenen fälligen Rechnung neue Aufträge nur noch gegen Vorkasse anzunehmen; ab zwei offenen fälligen Rechnungen neue Leistungen vollständig zu verweigern bis sämtliche Rückstände beglichen sind; ab zwei offenen fälligen Rechnungen alle noch nicht fälligen Forderungen sofort fällig zu stellen (Gesamtfälligkeit). Nextcare informiert den Kunden in Textform über die Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts.
(11) Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Stellung eines entsprechenden Antrags werden alle offenen Forderungen von Nextcare gegen den Kunden sofort fällig. Nextcare ist in diesem Fall berechtigt, alle laufenden Leistungen sofort und ohne Einhaltung einer Frist einzustellen. Bereits erbrachte Leistungen sind unverzüglich vollständig zu vergüten.
(1) Die Laufzeit von Einzel- und Projektaufträgen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Managed Services, Wartungsverträge, SLA-Verträge) werden für die im Vertrag vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen und verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
(1) Soweit Nextcare eine Werkleistung (§ 631 BGB) schuldet, hat der Kunde das fertiggestellte Werk innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsmeldung abzunehmen oder in Textform begründete Mängel mitzuteilen.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie sind gesondert zu rügen und werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
(3) Nimmt der Kunde das Werk nicht fristgerecht ab und teilt keine begründeten Mängelrügen mit, gilt das Werk nach Ablauf der Frist als abgenommen (fiktive Abnahme).
(1) Bei Mängeln der erbrachten Leistungen hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung. Nextcare ist berechtigt, die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung) zu wählen.
(2) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert Nextcare sie endgültig, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
(3) Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, in Textform zu rügen. Andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch für den betreffenden Mangel.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist. Diese Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(5) Für gelieferte Hardware gelten die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers, es sei denn, gesetzliche Vorschriften sehen etwas anderes vor.
(1) Nextcare haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Nextcare nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Nettowert des betroffenen Einzelauftrags oder – bei Dauerschuldverhältnissen – auf die Nettovergütung von 6 Monaten.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen und gefahrentsprechenden Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer Garantieübernahme, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(1) Nextcare ist von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Leistungserbringung durch Ereignisse höherer Gewalt verhindert wird. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, Netzausfälle Dritter, Cyberangriffe auf die eigene Infrastruktur oder Ausfall wesentlicher Vorlieferanten.
(2) Nextcare wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende eines Ereignisses höherer Gewalt informieren und sich nach besten Kräften bemühen, die Leistung schnellstmöglich wiederaufzunehmen.
(3) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 4 Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertrag ohne Schadensersatzpflicht zu kündigen.
(1) Alle von Nextcare im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnisse (z. B. Skripte, Konfigurationen, Dokumentationen, Konzepte) unterliegen dem Urheberrecht von Nextcare.
(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt Nextcare dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für die vereinbarten Zwecke ein.
(3) Eine Weitergabe oder Lizenzierung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Nextcare in Textform.
(4) Verwendete Open-Source-Software und Drittanbieterkomponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber, die Nextcare dem Kunden auf Anfrage mitteilt.
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere technische, kaufmännische und personenbezogene Daten – vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits vor Vertragsschluss bekannt waren oder die von einem berechtigten Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt wurden.
(3) Nextcare ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu nennen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Die Geheimhaltungspflicht besteht für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für einen Zeitraum von 3 Jahren nach dessen Beendigung fort.
(1) Nextcare verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
(2) Soweit Nextcare im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden erhält und dabei als Auftragsverarbeiter tätig wird, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen. Nextcare stellt hierfür auf Anfrage einen standardisierten AVV zur Verfügung.
(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten in seinen Systemen selbst verantwortlich.
(1) Gelieferte Hardware und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Nextcare.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Nextcare unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen oder zugreifen könnten.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz der Nextcare GmbH.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrages bedürfen der Textform. Als Textform im Sinne dieser AGB gilt jede lesbare Erklärung, die auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt wird, insbesondere E-Mail. Die gesetzliche Schriftform gemäß § 126 BGB (Unterschrift) wird ausdrücklich abbedungen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Das Schriftformerfordernis gemäß § 126 BGB gilt nur dort, wo es gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
(5) Nextcare behält sich vor, diese AGB für zukünftige Verträge jederzeit zu ändern. Für bestehende Dauerschuldverhältnisse werden Änderungen dem Kunden mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde dabei gesondert hingewiesen. Eine Zustimmung durch Schweigen gilt nur für unwesentliche Änderungen sowie für Anpassungen, die aufgrund einer geänderten Gesetzeslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderlich werden und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zulasten des Kunden verschieben; in diesen Fällen gelten die geänderten AGB als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Wesentliche Änderungen, insbesondere von Leistungsumfang, Vergütung oder Haftung, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Widerspricht der Kunde einer mitgeteilten Änderung, ist jede Partei berechtigt, das betroffene Dauerschuldverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum geplanten Wirksamwerden der Änderung zu kündigen.
(1) Nextcare ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Dies gilt insbesondere für Vor-Ort-Termine, technische Installationen sowie spezialisierte Dienstleistungen.
(2) Der Kunde wird über den geplanten Einsatz eines Subunternehmers rechtzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin, informiert. Die Information erfolgt in der Regel per E-Mail oder telefonisch und beinhaltet den Namen des beauftragten Unternehmens sowie den voraussichtlichen Zeitraum der Leistungserbringung.
(3) Techniker und Mitarbeiter von Subunternehmern weisen sich beim Kunden auf Verlangen mit einem Auftragsdokument, Unternehmensausweis oder einer von Nextcare ausgestellten Auftragsreferenznummer aus. Der Kunde ist berechtigt, die Identität vorab bei Nextcare telefonisch oder per E-Mail zu verifizieren.
(4) Nextcare haftet dem Kunden gegenüber für das Verhalten eingesetzter Subunternehmer wie für eigene Mitarbeiter gemäß § 278 BGB, vorbehaltlich der Haftungsbeschränkungen in § 9 dieser AGB.
(5) Nextcare stellt sicher, dass eingesetzte Subunternehmer vertraglich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO verpflichtet werden. Soweit Subunternehmer als Auftragsverarbeiter tätig werden, schließt Nextcare mit diesen einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, beauftragten Subunternehmern in gleichem Maße Zugang zu Räumlichkeiten und Systemen zu gewähren wie Mitarbeitern von Nextcare, sofern die Leistungserbringung dies erfordert und Nextcare den Einsatz gemäß Abs. 2 angekündigt hat.
(7) Nextcare behält sich intern das Recht vor, bei Verschulden des Subunternehmers Rückgriff gegen diesen zu nehmen. Dies berührt die Ansprüche des Kunden gegen Nextcare nicht.
(1) Soweit Nextcare Hardware oder sonstige Sachgüter liefert, die von Drittlieferanten bezogen werden (nachfolgend „Vorlieferanten“), gelten die nachfolgenden Regelungen.
(2) Nextcare gibt bei der Bestellung verbindliche Liefertermine nach bestem Wissen und auf Basis der Zusagen der Vorlieferanten an. Verzögerungen durch Vorlieferanten, Logistikdienstleister oder sonstige Dritte, die Nextcare nicht zu vertreten hat, begründen keinen Schadensersatzanspruch gegen Nextcare, sofern Nextcare den Kunden unverzüglich über die Verzögerung informiert.
(3) Der Gefahrenübergang bei Hardwarelieferungen erfolgt mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Logistikdienstleister (Versendungskauf gemäß § 447 BGB), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Sichtbare Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung, gegenüber dem Zusteller und in Textform gegenüber Nextcare zu rügen. Bei verspäteter Rüge erlischt der Anspruch auf Nachlieferung oder Ersatz für transportbedingte Schäden.
(5) Für die Gewährleistung gelieferter Hardware gelten die Bestimmungen des § 8 dieser AGB sowie ergänzend die Herstellergarantie. Nextcare vermittelt im Garantiefall die Abwicklung mit dem Hersteller, sofern die Direktabwicklung für den Kunden zumutbar ist.
(6) Bei Nichtverfügbarkeit bestellter Artikel beim Vorlieferanten ist Nextcare berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzprodukt anzubieten. Der Kunde kann dieses annehmen oder vom Auftrag zurücktreten, ohne dass Kosten entstehen.
(7) Nextcare ist berechtigt, Hardware direkt vom Vorlieferanten an die vom Kunden angegebene Lieferadresse versenden zu lassen (Streckengeschäft / Dropshipping). Die Rechnung wird stets von Nextcare ausgestellt; der Vorlieferant tritt gegenüber dem Kunden nicht in Erscheinung.
(1) Nextcare ist berechtigt, Leistungen im Wege des Fernzugriffs (Remote-Support, Fernwartung) zu erbringen. Der Fernzugriff erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden oder seines bevollmächtigten Ansprechpartners für den jeweiligen Einzelfall.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, für eine stabile Internetverbindung und die technischen Voraussetzungen für den Fernzugriff zu sorgen. Verzögerungen oder Mehraufwand durch unzureichende Verbindungsqualität gehen zu Lasten des Kunden.
(3) Greift der Kunde während einer laufenden Fernwartungssitzung ohne Absprache mit dem Techniker in das System ein, haftet Nextcare nicht für daraus entstehende Schäden oder Fehlfunktionen.
(4) Nextcare protokolliert durchgeführte Fernwartungssitzungen. Der Kunde kann auf Anfrage eine Zusammenfassung der durchgeführten Maßnahmen erhalten.
(5) Zugangsdaten, die im Rahmen der Fernwartung übermittelt werden, sind vertraulich zu behandeln und nach Abschluss der Sitzung zu ändern, sofern die dauerhafte Speicherung nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(1) Vor-Ort-Termine werden nach vorheriger Absprache vereinbart und gelten als verbindlich bestätigt, sobald beide Parteien die Terminbestätigung in Textform bestätigt haben.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Termine spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin abzusagen oder zu verschieben. Bei kürzerfristiger Absage oder Nichterscheinen (No-Show) ist Nextcare berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von einer Stunde des vereinbarten Stundensatzes in Rechnung zu stellen.
(3) Ist der Techniker bei Ankunft nicht in der Lage, die Leistung zu erbringen, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (z. B. Zugang, Bereitstellung von Informationen) nicht nachgekommen ist, gilt dies als Nichterscheinen des Kunden gemäß Abs. 2.
(4) Wartezeiten am Kundenstandort von mehr als 30 Minuten, die der Kunde zu vertreten hat, werden nach dem vereinbarten Stundensatz zusätzlich abgerechnet.
(5) Bei Einsätzen mit mehreren Mitarbeitern von Nextcare wird jede eingesetzte Person separat nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Nextcare informiert den Kunden vor dem Termin über die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter und die daraus resultierende Abrechnung. Ohne vorherige Information und Zustimmung des Kunden ist ein Mehrpersoneneinsatz nur dann abrechenbar, wenn er aus fachlichen Gründen zwingend erforderlich ist.
(1) Telefonischer und Remote-Support sowie die Bearbeitung von Supportanfragen erfolgen grundsätzlich während der Servicezeiten von Nextcare. Ohne abweichende Vereinbarung in Textform gelten folgende Servicezeiten: Montag bis Freitag, 08:00–17:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Standort von Nextcare.
(2) Leistungen außerhalb der Servicezeiten werden mit Aufschlägen gemäß der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet. Es gelten folgende Zeitzonen: Abend (17:31–22:00 Uhr, Mo–Fr), Wochenende (Sa–So ganztags), Feiertage sowie Nachtzeit (22:01–06:59 Uhr, täglich). Für Einsätze während der Nachtzeit fällt ein Aufschlag von 100 % auf den vereinbarten Stundensatz an (doppelter Stundensatz), sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform besteht. Die Höhe der übrigen Aufschläge ergibt sich aus dem Preisblatt, das Bestandteil des jeweiligen Vertrages ist.
(3) Einsätze außerhalb der Servicezeiten werden ausschließlich auf ausdrückliche Anforderung des Kunden oder auf Basis einer gesondert getroffenen Vereinbarung (z. B. SLA mit Rufbereitschaft) erbracht. Nextcare ist nicht verpflichtet, außerhalb der Servicezeiten verfügbar zu sein, es sei denn, dies wurde vertraglich zugesichert.
(4) Reaktions- und Entstörzeiten werden verbindlich nur im Rahmen eines gesondert abgeschlossenen Service-Level-Agreements (SLA) zugesichert. Ohne SLA bemüht sich Nextcare um eine Bearbeitung innerhalb des nächsten Werktages, ohne dass hieraus ein Rechtsanspruch entsteht.
(5) Supportanfragen sind über den vereinbarten Kommunikationskanal (Telefon, E-Mail oder Ticketsystem) einzureichen. Nextcare ist berechtigt, Anfragen außerhalb der Servicezeiten erst am nächsten Werktag zu bearbeiten.
(6) Jeder telefonische oder remote durchgeführte Supporteinsatz wird mindestens mit einer Einheit von 15 Minuten abgerechnet, sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde. Anschließend wird im 15-Minuten-Takt weiterberechnet.
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von Nextcare aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenforderung ist unbestritten, von Nextcare in Textform anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Zurückbehaltungsrecht an Hardware, Zugangsdaten oder sonstigen von Nextcare übergebenen Arbeitsmitteln ist ausgeschlossen, sofern Nextcare nicht in einem wesentlichen Vertragsverstoß ist.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige Zustimmung von Nextcare in Textform an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen. Dies gilt nicht für Geldforderungen, bei denen eine Abtretung gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
(1) Der Kunde ist allein verantwortlich dafür, dass alle in seiner IT-Infrastruktur eingesetzten Softwareprodukte, Betriebssysteme und Anwendungen über gültige und ausreichende Lizenzen verfügen. Nextcare übernimmt keine Prüfpflicht hinsichtlich der Lizenzkonformität der Kundensysteme.
(2) Der Kunde stellt Nextcare von sämtlichen Ansprüchen Dritter – insbesondere von Softwareherstellern oder Rechteinhabern – frei, die aus einer fehlenden, ungültigen oder nicht ausreichenden Lizenzierung von Software beim Kunden entstehen, sofern Nextcare die fehlende Lizenz nicht kannte und auch nicht kennen musste.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine IT-Infrastruktur auf einem angemessenen Sicherheitsniveau zu betreiben. Dies umfasst insbesondere die regelmäßige Installation von Sicherheitsupdates und Patches, den Einsatz eines aktuellen Virenschutzes sowie die Einrichtung geeigneter Zugriffskontrollen.
(4) Sind dem Kunden bekannte Sicherheitslücken oder Schwachstellen in seinen Systemen vorhanden, die er nicht behebt, und entstehen dadurch während oder nach einer Leistungserbringung durch Nextcare Schäden (z. B. durch Schadsoftware, Datenverlust oder unbefugten Zugriff), so haftet Nextcare hierfür nicht, sofern Nextcare über die Schwachstellen nicht informiert war oder die Beseitigung nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags war.
(1) Nextcare ist berechtigt, den Namen des Kunden sowie eine allgemeine Beschreibung der erbrachten Leistungen als Referenz zu nennen. Dies umfasst die Erwähnung auf der Website von Nextcare, in Unternehmenspräsentationen, in Angebotsdokumenten sowie in sozialen Netzwerken im beruflichen Kontext (z. B. LinkedIn).
(2) Die Verwendung des Logos oder eingetragener Marken des Kunden zu Marketingzwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform. Eine einmal erteilte Zustimmung kann der Kunde mit einer Frist von 4 Wochen in Textform widerrufen.
(3) Der Kunde kann der Referenznennung gemäß Abs. 1 jederzeit in Textform widersprechen. Nextcare wird die Nennung daraufhin unverzüglich einstellen.
(4) Die Erstellung von ausführlicheren Referenzdokumenten, Fallstudien (Case Studies) oder ähnlichen Marketingmaterialien, die detaillierte Informationen über das Projekt oder den Kunden enthalten, bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.
(1) Nextcare ist berechtigt, zur Optimierung interner Abläufe, zur Fehlerdiagnose sowie zur Effizienzsteigerung bei der Leistungserbringung moderne Technologien einzusetzen, einschließlich KI-gestützter Werkzeuge und automatisierter Systeme.
(2) Beim Einsatz KI-gestützter Werkzeuge stellt Nextcare sicher, dass keine vertraulichen Daten oder personenbezogenen Informationen des Kunden an Drittanbieter übermittelt werden, die nicht den Anforderungen der DSGVO entsprechen.
(3) Die inhaltliche Verantwortung für erbrachte Leistungen verbleibt stets bei Nextcare, unabhängig davon, welche Hilfsmittel zur Leistungserbringung eingesetzt wurden.
(1) Im Rahmen von Managed-Service- oder Wartungsverträgen ist Nextcare berechtigt, die vereinbarten IT-Systeme des Kunden proaktiv und eigeninitiativ zu überprüfen, auch ohne konkreten Anlass oder ausdrückliche Einzelbeauftragung durch den Kunden. Dies dient der frühzeitigen Erkennung von Störungen, Sicherheitslücken und Optimierungspotenzialen.
(2) Der Umfang der proaktiven Prüfung ergibt sich aus dem jeweiligen Servicevertrag. Dieser legt fest, welche Systeme, Dienste und Parameter überprüft werden dürfen. Typische Maßnahmen können umfassen:
(3) Sämtliche proaktiven Maßnahmen gemäß Abs. 2 erfolgen ausschließlich lesend und nicht-verändernd, sofern im Servicevertrag nichts anderes vereinbart ist. Konfigurationsveränderungen, Updates oder Eingriffe in Systeme bedürfen stets einer gesonderten Beauftragung oder einer im Servicevertrag ausdrücklich erteilten Dauergenehmigung.
(4) Nextcare ist verpflichtet, durchgeführte proaktive Prüfungen zu dokumentieren und dem Kunden auf Anfrage oder gemäß der im Servicevertrag vereinbarten Berichtsfrequenz in Form eines Prüfberichts zur Verfügung zu stellen.
(5) Der Zugriff auf Systeme im Rahmen proaktiver Betreuung erfolgt ausschließlich auf Basis der im Servicevertrag erteilten Zugriffsrechte. Nextcare ist nicht berechtigt, über den vereinbarten Umfang hinaus auf Systeme, Daten oder Netzwerkbereiche zuzugreifen.
(6) Proaktive Prüfungen außerhalb eines bestehenden Servicevertrags sind unzulässig und bedürfen in jedem Fall einer vorherigen ausdrücklichen Beauftragung durch den Kunden.
(7) Alle im Rahmen proaktiver Betreuung erlangten Informationen über die IT-Infrastruktur des Kunden unterliegen der Geheimhaltungspflicht gemäß § 12 dieser AGB und werden ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung gegenüber dem jeweiligen Kunden verwendet.
(1) Nextcare erbringt Leistungen häufig unter Einbindung von Diensten, Plattformen und Produkten Dritter (nachfolgend „Drittdienste“), insbesondere Cloud-Dienste, Software-as-a-Service-Lösungen, Lizenzprodukte und Kommunikationsplattformen wie Microsoft 365, Google Workspace, Azure, AWS oder vergleichbare Anbieter.
(2) Nextcare haftet nicht für Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit, Datensicherheit, Preisveränderungen oder die Einstellung von Drittdiensten. Ausfälle, Wartungsarbeiten, Sicherheitsvorfälle oder sonstige Beeinträchtigungen durch Drittanbieter begründen keinen Schadensersatzanspruch gegen Nextcare, sofern Nextcare diese nicht zu vertreten hat.
(3) Empfehlungen von Nextcare für bestimmte Drittdienste stellen keine Garantie für deren dauerhafte Verfügbarkeit, Eignung oder Preiskonstanz dar. Nextcare handelt bei Empfehlungen nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Empfehlung.
(4) Erhöhen Drittanbieter ihre Preise nach Vertragsschluss und wirkt sich dies auf die von Nextcare weitergegebenen Lizenz- oder Servicekosten aus, ist Nextcare berechtigt, die Preiserhöhung mit einer Vorlaufzeit von 4 Wochen in Textform an den Kunden weiterzugeben. Der Kunde kann in diesem Fall den betroffenen Leistungsteil mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.
(5) Stellt ein Drittanbieter seinen Dienst ein oder ändert dessen Funktionsumfang wesentlich, ist Nextcare berechtigt, eine gleichwertige Alternativlösung anzubieten. Ein daraus entstehender Migrationsaufwand wird nach Aufwand zusätzlich abgerechnet, sofern die Änderung nicht von Nextcare zu vertreten ist.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen der eingesetzten Drittdienste einzuhalten. Nextcare haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde gegen die Nutzungsbedingungen von Drittanbietern verstößt.
(1) Nextcare führt während der Vertragslaufzeit eine Dokumentation aller im Rahmen der Leistungserbringung verwalteten Zugangsdaten, Konfigurationen und Systemzugänge des Kunden.
(2) Bei Vertragsende – gleichgültig aus welchem Grund – ist Nextcare verpflichtet, dem Kunden innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsende alle verwalteten Zugangsdaten, Konfigurationsdokumentationen und sonstigen kundenbezogenen Unterlagen in einem gängigen Format zu übergeben, sofern alle offenen Rechnungen vollständig bezahlt sind.
(3) Bestehen zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung noch offene unbezahlte Forderungen, ist Nextcare berechtigt, die Übergabe gemäß Abs. 2 bis zur vollständigen Begleichung zurückzuhalten. Das Zurückbehaltungsrecht erstreckt sich nicht auf Daten, die ausschließlich dem Kunden gehören und nicht Arbeitsergebnis von Nextcare sind.
(4) Nach vollständiger Übergabe gemäß Abs. 2 ist Nextcare berechtigt, eigene Kopien der übergebenen Daten zu löschen. Nextcare entzieht nach Übergabe unverzüglich alle eigenen Zugriffe auf Systeme des Kunden und dokumentiert dies.
(5) Der Kunde bestätigt den Erhalt der übergebenen Unterlagen in Textform. Mit Eingang der Bestätigung ist Nextcare von der Übergabepflicht befreit und haftet nicht mehr für den weiteren Umgang mit den Zugangsdaten.
(6) Verjährungsregelung für Dienstleistungen: Ansprüche des Kunden wegen Mängeln bei reinen Dienstleistungen (z. B. Beratung, Konfiguration, Konzeption) verjähren abweichend von § 195 BGB innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung, sofern keine arglistige Täuschung vorliegt. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Bei Fragen zu diesen AGB erreichen Sie uns unter info@nextcare-service.de.